Bier

Bierarten

Nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 darf Bier nur aus den vier Rohstoffen Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und reinem klaren Wasser gebraut werden. Durch das kontrollierte Vergären dieser Zutaten wird das alkohol- und kohlensäurehaltige Getränk gewonnen. Zum Auslösen des Gärvorgangs werden nur vereinzelt anstelle der Hefe Milchsäurebakterien zugesetzt.

Weitere Zutaten sind z. B. Früchte, Kräuter oder Gewürze. Der Alkoholgehalt von normalen Biersorten liegt in Deutschland und Österreich in der Regel zwischen  4,5 und 6 Prozent. Verschiedene Bierarten werden nach der Sorte der verwendeten Hefe unterschieden:

Obergärige Biere

Die  Bezeichnung obergäriges Bier beruht darauf, dass bei obergärigen Bieren die Hefe (Saccharomyces cerevisiae) während der Gärung steigt. In modernen Brauverfahren sinkt sie nach Ende der Gärung, wie untergärige Hefe, zu Boden. Die für die Obergärung erforderlichen höheren Gärtemperaturen (15 bis 22°C) führen zu einer vermehrten Bildung von Estern und höheren Alkoholen durch die Hefe. Diese verleihen den Bieren oft ein fruchtiges Aroma. Obergärige Biere wurden früher oft ohne Lagerung, direkt im Anschluss an die Hauptgärung, vermarktet. Sie waren ungespundet und generell nur kurz haltbar. 

          


Heutzutage wird eine Lagerung ähnlich wie bei den
untergärigen Bieren durchgeführt. Zu den obergärigen Bieren gehören z. B.: Ale, Altbier, Berliner Weiße, Gose, Haferbier, Kölsch bzw. Weiß, Porter, Roggenbier, Steinbier, Stout, Dinkelbier, Weizenbier, auch bekannt als Weißbier oder Hefeweizen, und Emmerbier.

 

 


     

Untergärige Biere


 

Bei untergärigen Bieren sinkt die Hefe (S. carlsbergensis) nach dem Gärungsprozess auf den Boden des Getränks. Es sind gewissermaßen „ausgebaute“ Biere, die eine gewisse Reifezeit benötigen, aber auch länger haltbar sind als die obergärigen Biere. Diese Herstellung benötigt Kühlung mit Temperaturen von unter 10 °C, ist also  ganzjährig erst seit der Erfindung der Kältemaschine möglich. Deswegen konnte beispielsweise das Märzen früher nur bis März gebraut werden.

Zu den untergärigen Bieren gehören z.B.: Bock, Doppelbock, Dunkles, Exportbier, Helles, Lager, Märzen, die meisten Festbiere, wie z.B. das Oktoberfest-Bier, Nährbier, Pils, Schwarzbier, Urtyp, Zoiglbier und Zwickelbier.


Biergattungen

Nach dem Biersteuergesetz wird das Bier in Gattungen unterteilt, die sich nach dem Stammwürzegehalt richten. Stammwürze bezeichnet den prozentualen Anteil der aus dem Malz gelösten Stoffe in der noch unvergorenen Würze. Das sind vor allem Malzzucker, Eiweiß, Vitamine, Mineralien und Aromastoffe. Bei der Gärung entsteht daraus mit Hilfe der Hefe rund ein Drittel Restextrakt. Je höher der Stammwürzegehalt ist, desto stärker ist das Bier.

 

 


 Gemäß dem Biersteuergesetz ergeben sich vier Gattungen:

 

- Einfachbier mit bis zu 7 % Stammwürzegehalt und bis zu 2,8 % Alkoholgehalt.

- Schankbier mit 7 - 11 % Stammwürzegehalt und 2,8 - 4,6 % Alkoholgehalt

- Vollbier mit 11 - 14 % Stammwürzegehalt und 4,6 - 5,6 % Alkoholgehalt

- Starkbier mit 16% und mehr Stammwürzegehalt und >5,5 % Alkoholgehalt

 

 

Weitere Beschreibungen bzgl. einzelner Biersorten z.B. Helles, Pils, Kölsch, etc. finden Sie im Kundenportal.