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Saftkunde
Immer größer wird die Auswahl der Lebensmittel im Supermarkt. Ständig kommen neue, viel versprechende Produkte hinzu. Das betrifft auch die Getränke bzw. andere flüssige Produkte. Wer sich vor einem gut sortierten Getränkeregal bewegt, hat die Qual der Wahl. Entscheidungshilfen sind hier gefragt. Auf dem Weg zu Fruchtsaft & Co. gibt der Gesetzgeber die Kennzeichnung vor. Er gibt klare Anweisungen, die den Verbraucher zu Fruchtsaft, Fruchtnektar oder Fruchtsaftgetränk führen. |
Fruchtsaft – immer hundertprozentig
Hinter der Bezeichnung „Fruchtsaft“ steckt per Definition der „Fruchtsaftverordnung“ immer ein Fruchtgehalt von 100 Prozent – selbst wenn die 100 Prozent nicht ausdrücklich auf dem Etikett vermerkt sind. Damit enthalten Orangen-, Apfel- oder Traubensaft ebenso wie Birnen- oder Ananassaft die hochwertigen Inhaltsstoffe der Früchte in flüssiger Form. Dem wird die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) dadurch gerecht, dass sie Fruchtsaft in ihren Empfehlungen nicht den Getränken, sondern den pflanzlichen Lebensmitteln zuordnet. So kann ein Glas Fruchtsaft am Tag eine Portion der im Rahmen der „5-am-Tag“-Kampagne empfohlenen 5 Portionen Obst und Gemüse ersetzen. Fazit: Wo „Fruchtsaft“ angegeben ist, sind 100 Prozent Frucht und viele wertvolle Nährstoffe enthalten.
Fruchtnektare – Abwechslung und Vielfalt
Grundsätzlich ließen sich alle Früchte zu 100-prozentigem Saft verarbeiten – nur schmecken würden uns manche nicht. Um für Abwechslung zu sorgen und allen Vorlieben gerecht zu werden, finden sich säurereiche Sorten, wie Sauerkirschen oder schwarze Johannisbeeren, und besonders fruchtfleischhaltige, wie Bananen, als Fruchtnektar im Handel. Sie müssen je nach Sorte mindestens zwischen 25 und 50 Prozent Frucht enthalten. Diese Mindestwerte sind in der „Fruchtsaftverordnung“ festgelegt. In der Praxis ist der Fruchtgehalt oft jedoch höher. Mit ihren wertvollen Inhaltsstoffen leisten auch Fruchtnektare einen Beitrag zur Versorgung mit wertvollen Obstinhaltsstoffen. Der Fruchtgehalt wird immer auf dem Etikett angegeben. Fruchtsaftgetränke – erlaubt ist, was schmeckt.
Weniger Frucht aber viel Geschmack liefern Fruchtsaftgetränke mit und ohne CO2. Ihr Fruchtgehalt liegt mindestens zwischen 6 und 30 Prozent (mind. 30% bei Kernobst oder Trauben, mind. 6% bei Zitrusfrüchten, mind. 10% bei anderen Früchten). Dazu kommen Trinkwasser oder Mineralwasser, natürliche Fruchtaromen, evtl. Zucker und Genusssäuren, die Geschmack und Frische bringen. Das Etikett informiert über die Zusammensetzung. Fruchtsaftgetränke gehören zu den Erfrischungsgetränken. Auch Fruchtsaftschorlen oder Rote Fruchtsaftschorlen sind heute die Renner im Getränkeregal und das nicht nur an heißen Sommertagen. Ihr Fruchtgehalt liegt mindestens bei 50 Prozent, häufig darüber. Ein Blick auf das Etikett lohnt sich also immer.
Fruchtsaftschorlen
Eine besondere Stellung unter den Fruchtsaftgetränken nehmen Fruchtsaftschorlen ein. Sie setzen sich aus Fruchtsaft und Mineralwasser zusammen. Das Ausgangsprodukt Fruchtsaft unterliegt denselben Bestimmungen wie ein 100-prozentiger Fruchtsaft. Apfelschorlen zum Beispiel haben einen Fruchtsaftgehalt von mindestens 50, meist aber 60 Prozent.
Zwei Herstellungsverfahren: Direktsaft oder Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
Fruchtsaft besteht grundsätzlich zu 100 Prozent aus dem Saft frischer Früchte. Dies gilt nicht nur für den so genannten Direktsaft sondern auch für Fruchtsäfte die aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt werden. Der Direktsaft wird, so wie er aus der Frucht gewonnen wird, gefiltert und abgefüllt oder für die spätere Abfüllung steril in Tanks zwischengelagert. Um Fruchtsaftkonzentrat zu gewinnen, wird dem frisch gepressten Saft unter Vakuum-Bedingungen das Wasser entzogen, bis der Saft auf ca. ein Sechstel seines Volumens verdichtet ist. Durch Rückverdünnung mit besonders aufbereitetem Trinkwasser entsteht wieder ein Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtanteil, der dem Direktsaft durchaus ebenbürtig ist.
Die Konzentratherstellung hat verschiedene Vorteile, die sich letztendlich günstig auf die Verbraucherpreise auswirken: Die Hersteller erreichen höhere Lagerkapazitäten, können die Abfüllung über einen längeren Zeitraum gleichmäßig verteilen und Jahre mit einer schlechten Obsternte durch Lagerreserven ausgleichen.
Eine Sonderrolle spielen i.d.R. Orangensaft und Fruchtsäfte aus exotischen Früchten. Die hierfür verarbeiteten Früchte kommen meist aus Übersee. Da es sehr aufwendig und teuer wäre, diese Früchte über die weiten Entfernungen zu transportieren, werden sie im Ursprungsland zu Konzentrat verarbeitet und dann nach Deutschland verschifft.